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Die Kanzlei ist explizit auf das Ehe- und Familienrecht, einschließlich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, als auch auf das Erbrecht ausgelegt.

Ich biete gerichtliche Vertretungen sowie einen umfassenden Service mit individuellen Konzepten für die Durchsetzung Ihrer Interessen bezogen auf alle ehelichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Gebieten.

Das Ehe- und Familierecht umfasst folgende Themengebiete:

  • Ehescheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgang
  • Güterrecht
  • Hausrat und Ehewohnung
  • individuelle Vertragsgestaltung (Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsverträge)
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften

 

 

Das Erbrecht beinhaltet ......

  • Testamentsgestaltungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Nachlassverwaltungen

 

Ich freue mich in ehe- und familienrechtlichen sowie in erbrechtlichen Fragen auf eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, auf deren Bedürfnisse ich flexibel und unbürokratisch eingehen werde.

Wenn Sie mit mir in Kontakt treten, erhalten Sie umgehend Auskunft, ob ich für Ihre Angelegenheit die optimale Kanzlei bin. Habe ich den Eindruck, dass Ihre Angelegenheit von mir nicht optimal betreut werden kann, vermittle ich Ihnen gern den Kontakt zu einer Anwaltskanzlei/Anwaltsauskunft oder zur Rechtsanwaltskammer.

 

 

Fachanwältin für

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